Förderpreis 2024 gestartet

Gesucht werden Projekte, die Menschen befähigen, ihre Gesundheit eigenständig zu fördern und zu stärken.

Pharmafirmen sind – wie kaum ein anderer Industriezweig – nah am Menschen, nicht nur mit ihren Produkten, die Krankheiten vorbeugen, lindern oder heilen sollen, sondern auch durch ihr gesellschaftliches Engagement. Seit über 30 Jahren fördert der „Fonds der Arzneimittelfirmen Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland“ Projekte auf den Gebieten Gesundheit, Soziales, Sport, Bildung und Wissenschaft.

Auch in diesem Jahr wird der Arzneimittelfonds einen Förderpreis vergeben. Er ist mit 12.000 Euro dotiert und steht unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“. Die Ausschreibung richtet sich an Selbsthilfegruppen, die sich herausragend für die Förderung von Eigeninitiative und eigenverantwortlichem Handeln in der Gesundheitsversorgung in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland einsetzen. Die Fördersumme kann von der Jury auf bis zu drei Preisträger aufgeteilt werden.

Der Förderpreis 2024 soll Selbsthilfegruppen würdigen, die innovative und nachhaltige Ansätze im Bereich „Hilfe zur Selbsthilfe“ entwickeln und umsetzen. Gesucht werden Projekte, die Menschen befähigen, ihre Gesundheit eigenständig zu fördern und zu stärken. Dabei können verschiedene Aspekte wie Aufklärung, Schulung, Vernetzung oder die Entwicklung von Ressourcen im Fokus stehen.

Einreichungen müssen sich an den Teilnahmebedingungen des Förderpreises orientieren. Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Selbsthilfegruppen im Bereich der Gesundheitsversorgung. Die eingereichten Projekte sollen sich auf das Thema „Hilfe zur Selbsthilfe“ beziehen und einen erkennbaren Beitrag zur Förderung der Eigenverantwortung leisten. Bewerbungen werden bis zum 15. Mai 2024 entgegengenommen. Projekte, die sich nach diesem Stichtag bewerben, können nicht berücksichtigt werden.

Interessierte Selbsthilfegruppen können sich unter kontakt@arzneimittelfonds.de bewerben. Zu den verpflichtenden Unterlagen gehören neben einer kurzen Projektbeschreibung von maximal zwei Seiten auch eine Darstellung des geplanten oder bereits umgesetzten Projekts, ein Budgetplan für die Verwendung des Förderpreises sowie die Kontaktdaten der Selbsthilfegruppe mit Ansprechpersonen. Wünschenswert sind darüber hinaus auch Fotos, die das Projekt zeigen und einen Einblick in die Arbeit der Selbsthilfegruppe geben. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury, die sich aus Mitgliedern des Arzneimittelfonds-Vorstands sowie externen Experten zusammensetzt.